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Der Weg zum nachhaltigen Erfolg - Verpackungsmanagement im Einklang mit Gesetzen und Budgets

Gemäß der aktuell diskutierten PPWR sowie der allgemeinen EU-Verordnung bezüglich Verpackungskonformitäten und Meldepflichten, sehen sich die Anwender mit grundlegend neuen Anforderungen hinsichtlich eingesetzter Verpackungsmittel konfrontiert. Auch wenn noch keine endgültige Entscheidung vorliegt, geben die Vorschläge umso deutlichere Ausblicke auf die Themen: Mengennachweise sowie zukünftige Einsätze von Verpackungsmaterialien bzgl. Recyclingfähigkeit und Rezyklat-Anteil. Hier bietet die Formel D Unterstützung im administrativen Management der Verpackungen: Bspw. Datenbeschaffung bei den Lieferanten, Entwicklung und Spezifikation entsprechender Packmittel, als auch in operativen Erfassungsprozessen der Packmittelstammdaten auf Basis unser eigens entwickelten App. Auf diese Weise kann dem Kunden ein vollumfänglicher Ansatz der zu ergreifenden Maßnahmen hinsichtlich EU-Konformität des Packmittelportfolios geboten werden.

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Tagung zu hocheffizientem Leichtbau in Halle (Saale)

Der Einsatz faserverstärkter Kunststoffe in Sandwichbauweise ermöglicht hocheffiziente Leichtbaustrukturen vor allem für Automotive-Anwendungen. Auf der „Faserverbund-Sandwich-Tagung“ am 24./25. April 2024 in Halle (Saale) stellen führende Fachleute aktuelle Trends aus der Material- und Technologieentwicklung und neue Einsatzfelder von Sandwich-Materialien vor.

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ACOD Newsletter - Ausgabe 01.2024

Die Januar-Ausgabe des ACOD Newsletters ist erschienen.

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Das Arbeitsrecht im neuen Jahr – Die wichtigsten Änderungen für 2024 im Überblick

Auch im Jahr 2024 gibt es viele Neuerungen, über die sich Arbeitgeber informieren sollten. Es gibt einige Reformen, die besonders für Eltern oder werdende Eltern relevant sind. Aber auch in anderen Bereichen mit arbeitsrechtlichem Bezug ändert sich einiges. Über diese und alle weiteren wesentlichen arbeitsrechtlichen Entwicklungen informieren wir Sie in unserem aktuellen Beitrag.

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Innovatives Bildungsprojekt „BatterieMD“ stärkt die Zukunft der Batteriewirtschaft in Mitteldeutschland

+++ BatterieMD steht für einen mitteldeutschen Bildungsverbund, für den sich 10 Partner zusammengefunden haben. +++
Das Ziel ist eine koordinierte und an den Erfordernissen der Batterieentwicklung u. a. für die e-Mobilität angelehnte Bildungsoffensive, die mit differenzierten Bausteinen maßgeschneiderte Angebote entlang der gesamten Wertschöpfungskette bereitstellt. +++

Leipzig, 11.01.2024 – Am 16. Januar 2024 findet in Leipzig von 10:00 bis 13:00 Uhr die Auftaktveranstaltung des Bildungsverbunds BatterieMD statt. In den Räumlichkeiten der VDI - GaraGe gemeinnützige GmbH (Karl-Heine-Str. 97, 04229 Leipzig) erhalten Interessierte die exklusive Möglichkeit, detaillierte Einblicke in die Vision und die Ziele dieses ambitionierten Bildungsverbunds zu nehmen.

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ACOD Newsletter - Ausgabe 12.2023

Die Dezember-Ausgabe des ACOD Newsletters ist erschienen.

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Betriebsratsvergütung: Schafft das neue Gesetz endlich Rechtssicherheit für Arbeitgeber?

Anfang dieses Jahres entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein kann, wenn ein Vorstandsmitglied oder ein Prokurist einer Aktiengesellschaft einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt. In der Praxis bestehen seit langem Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der sich aus § 37 Abs. 4 und § 78 BetrVG ergebenden Grundsätze zur Bemessung der Höhe der Betriebsratsvergütung. Das BGH-Urteil vom 10.01.2023 war nun scheinbar der letzte Anstoß, den die Bundesregierung brauchte, um Klarheit in der Frage, wie Betriebsräte ordnungsgemäß zu vergüten, sind zu schaffen. Die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingesetzte Kommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ erarbeitete einen Gesetzesentwurf, welchen die Bundesregierung am 1. November 2023 beschloss. Ob der Entwurf die erhoffte Klarheit schafft und welche Änderungen vorgesehen sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Auftaktveranstaltung des Bildungsverbunds BatterieMD am 16.01.2024

Wir freuen uns, die bevorstehende Auftaktveranstaltung "Stärkung der mitteldeutschen Batteriewirtschaft durch bedarfsgerechte Qualifizierung" des Bildungsverbunds BatterieMD am 16. Januar 2024 in Leipzig ankündigen zu dürfen. Diese Veranstaltung ist der Auftakt zu einer wegweisenden Initiative, die darauf abzielt, die mitteldeutsche Batteriewirtschaft durch bedarfsgerechte Qualifizierung zu stärken.

Unsere Auftaktveranstaltung verspricht ein spannendes und informatives Programm:

Keynote-Präsentationen: Experten geben Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen der Batteriewirtschaft und verschaffen einen Überblick zum Thema Weiterbildung und Förderung durch das neue Weiterbildungsgesetz sowie zum Qualifizierungsgeld und Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Podiumsdiskussion: Unsere Podiumsdiskussion bringt führende Köpfe aus verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette Batterie zusammen, um wichtige Themen vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Qualifizierung zu erörtern und Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu finden. Seien Sie Teil dieser anregenden Debatte und gestalten Sie die Zukunft aktiv mit.

Interaktive Session: In dieser Session haben Sie die Gelegenheit, sich aktiv an Diskussionen und Ideenaustausch zur bedarfsgerechten Qualifizierung zu beteiligen. Vernetzen Sie sich mit Gleichgesinnten, teilen Sie Ihre Perspektiven und entwickeln Sie innovative Ansätze gemeinsam weiter.

Seien Sie dabei! Gemeinsam stärken wir die mitteldeutsche Batteriewirtschaft und meistern zukünftige Herausforderungen.

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ACOD Newsletter - Ausgabe 11.2023

Die November-Ausgabe des ACOD Newsletters ist erschienen.

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Die Senkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld – arbeitgeberseitige Reaktionsmöglichkeiten

Das Bundesfamilienministerium muss sparen. Der Haushaltsentwurf 2024 sieht für das Bundesfamilienministerium eine Kürzung der Ausgaben vor – davon wird vor allem das Elterngeld betroffen sein. Die Einkommensgrenze für das Elterngeld soll für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen ab dem 1. Januar 2024 auf EUR 150.000 gesenkt werden. Mit der Reduzierung der Zahl der Anspruchsberechtigten soll eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern verhindert werden. Was dies für die einzelnen Familien bedeutet und wie Arbeitgeber hierauf reagieren können, soll in diesem Beitrag erörtert werden.

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