Was bringt 2021 Neues im Arbeitsrecht?

Das Jahr 2021 hat begonnen, doch die COVID-19-Pandemie hat die Welt weiterhin fest im Griff. Wo der Arbeitgeber schon unter normalen Umständen eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Änderungen im Auge behalten muss, gilt dies umso mehr für die derzeitige Situation. In unserem aktuellen Beitrag möchten wir Sie deshalb über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen und Entwicklungen für das Jahr 2021 informieren.

 

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Seit dem 01.01.2021 gilt ein bundeseinheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von EUR 9,50 brutto. Dieser erhöht sich zum 01.07.2021 auf EUR 9,60 brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Bis zum 01.07.2011 soll der Mindestlohn schrittweise auf EUR 10,45 angehoben werden.

Mindestvergütung für Auszubildende steigt

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn steigt 2021 auch die Mindestvergütung für Auszubildende (im ersten Lehrjahr auf EUR 550 brutto, im zweiten Lehrjahr um 18 %, im dritten Lehrjahr um 35 % und im vierten Lehrjahr um 40 %.

Verlängerung der pandemiebedingten Leistungen zur Kurzarbeit

Die Zugangserleichterungen für Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Pandemie (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden, Öffnung für Leiharbeitnehmer) werden bis zum 31.12.2021 verlängert für Betriebe, die bis zum 31.03.2021 Kurzarbeit eingeführt haben.

Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 % ab dem vierten Monat und auf 80/87 % ab dem siebten Monat) werden für alle Beschäftigten verlängert, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist.

Die bestehenden Hinzuverdienstregelungen für anrechnungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung ("Minijobs" bis EUR 450,00), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurden, bleiben ebenfalls bis zum 31.12.2021 bestehen.

Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.06.2021 vollständig erstattet. Anschließend erfolgt bis zum 31.12.2021 eine hälftige Erstattung, wenn mit der Kurzarbeit bis 30.06.2021 begonnen wurde. Die hälftige Erstattung kann durch Qualifizierung während der Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 auf 100 % erhöht werden.

Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen weiterhin möglich

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Sonderzahlungen bis zu EUR 1.500 in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren möchten, können dies noch bis zum 30.06.2021 steuerfrei tun. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte die Sonderleistung erst nach dem 01.03.2020 erhalten hat und dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.

Outplacement wird steuerfrei

Mit dem am 18.12.2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde § 3 Nr. 19 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) wie folgt geändert: „Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Leistungen im Sinne der Sätze 1 und 2 dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.“ Folglich müssen Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber gezahltes Outplacement-Honorar nicht mehr als lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil versteuern, was das Outplacement zu einer umso attraktiveren Leistung im Rahmen von Trennungsverhandlungen oder Restrukturierungen machen kann.

Vorerst kein Anspruch auf Homeoffice - "Mobile-Arbeit-Gesetz" geplant

Nachdem der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines allgemeinen Anspruchs auf bis zu 24 Tage mobiles Arbeiten innerhalb der Regierung gescheitert war, wird weiter an einer gesetzlichen Konkretisierung zum Homeoffice gearbeitet, welche Beginn, Dauer und Umfang des mobilen Arbeitens regelt (sog. "Mobile-Arbeit-Gesetz"). Ob und wann es zu entsprechenden Regelungen kommt, ist jedoch offen.

Betriebsrätestärkungsgesetz geplant

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales präsentierte kurz vor Weihnachten noch einen Referentenentwurf für ein sog. Betriebsrätestärkungsgesetz. Er sieht recht umfassende Änderungen im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht vor. Geplant sind u.a. ein vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe, die Ausweitung des besonderen Kündigungsschutzes für Betriebsräte sowie die dauerhafte Implementierung von digitalen Arbeitsformen für Betriebsratsmitglieder (letztere gelten aktuell nur befristet). Auch ein weiteres Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Ausgestaltung mobiler Arbeit wird in Erwägung gezogen. Der Gesetzesentwurf enthält zwar teilweise wünschenswerte Klarstellungen, schießt aber an vielen Stellen – jedenfalls aus Arbeitgebersicht – über das Ziel hinaus.

Pandemiebedingte Ausweitung des Kinderkrankengeldes geplant

Im Zusammenhang mit der Verlängerung des aktuellen Lockdowns konnte man der Presse Anfang Januar entnehmen, dass der Bund gesetzlich regeln wolle, dass in diesem Jahr zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld (§ 45 Abs. 1 SGB V) pro Elternteil gewährt werden. Für Alleinerziehende soll es 20 zusätzliche Tage geben. Der Anspruch solle auch gelten, wenn eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Ob und wie dieses Vorhaben umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr!

In unserem Corona-Center (Link: https://cms.law/de/deu/insight/covid-19) haben wir aktuelle Informationen zu rechtlichen Fragen und Maßnahmen in der Corona-Krise zusammengefasst. Wenn Sie unsere Newsletter oder Einladungen zu unseren regelmäßig stattfindenden arbeitsrechtlichen Veranstaltungen erhalten möchten, sprechen Sie uns bitte gerne an.

Kontakt:
CMS Hasche Sigle

Dr. Antje-Kathrin Uhl
Rechtsanwältin

Dr. Anja Schöder, LL.M.
Rechtsanwältin

 

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