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DER MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 DER BUNDESREGIERUNG
Die Bundesregierung hat mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 einen ambitionierten Fahrplan vorgelegt, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Kfz, E-Lkw und E-Busse strategisch zu beschleunigen. Der Entwurf setzt Signale für Wettbewerb, Netzintegration und Nutzerfreundlichkeit – und verschiebt den Fokus auf Nutzfahrzeuge sowie professionelle Depot- und Betriebshoflösungen. Näheres erfahren Sie in diesem Beitrag.
Der neue Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 zielt auf eine bedarfsgerechte, nutzerfreundliche und wirtschaftlich tragfähige Ladeinfrastruktur über alle Fahrzeugsegmente hinweg. Nachdem die Mindestziele der EU-Verordnung für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Verordnung (EU) 2023/1804) nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland bereits deutlich übertroffen wurden, verlagert der neue Masterplan den Schwerpunkt von der reinen Quantität hin zu Qualität, Effizienz und Systemintegration. Für den privatwirtschaftlich getriebenen Ausbau der Ladeinfrastruktur will die Bundesregierung die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um Investitionsrisiken zu mindern und die Umsetzungsdauer zu verkürzen. Im Zentrum stehen die Beschleunigung von Genehmigungs- und Netzanschlussprozessen, der transparente Wettbewerb im öffentlichen Raum, die Stärkung der Preistransparenz sowie gezielte Förderung dort, wo Geschäftsmodelle heute noch nicht tragen – insbesondere bei E-Lkw, E-Bussen und bei Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, Depots und Betriebshöfen.
I. Stärkung von Nachfrage und Investitionen
Die Bundesregierung will durch finanzielle Anreize den anhaltenden Markthochlauf der Elektromobilität weiter vorantreiben. Konkret geplant sind eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung sowie Förderprogramme für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern, Depots und Betriebshöfen. Auch das Aufladen von E-Lkw will die Bundesregierung weiter fördern. Hierzu soll entlang der Autobahnen ein weitläufiges E-Lkw-Schnellladenetz mit hoher Ladeleistung im Megawattbereich installiert werden. Auch abseits der Hauptverkehrsachsen soll öffentlich zugängliche E-Lkw-Ladeinfrastruktur weiter gefördert werden.
Nachdem in der Vergangenheit die Förderung von E-Kfz und die Kfz-Ladeinfrastruktur im Fokus stand, nimmt die Bundesregierung endlich die E-Mobilität ganzheitlich in den Blick. Insbesondere der flächendeckende Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw und E-Busse ist ein Schlüsselelement für den Erfolg der Verkehrswende.
II. Vereinfachte und beschleunigte Umsetzung
Durch optimierte und vereinfachte Verfahren will die Bundesregierung die Voraussetzungen für Investitionen verbessern. Insbesondere sollen – wie von vielen Vertretern der Branche gefordert – die unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie (EU) 2024/1275) möglichst aufwandsarm und bedarfsgerecht umgesetzt werden, wobei aber noch unklar ist, wie die Umsetzung konkret ausgestaltet sein wird. Darüber hinaus will die Bundesregierung die derzeit vorherrschende Unsicherheit und divergierende Praxis beseitigen, indem klargestellt werden soll, dass Ladeinfrastruktur grundsätzlich in allen Baugebieten zulässig ist und dass mit Ladeinfrastruktur ausgestattete Stellplätze auf die nach den kommunalen Stellplatzsatzungen erforderliche Stellplatzzahl anrechenbar sind.
Zudem will die Bundesregierung Lade-Hubs in der Nähe von Fernstraßen privilegieren, ein Langzeitkonzept für das Laden an Autobahnen erarbeiten sowie weitere Flächen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur bereitstellen, sowohl im Einzugsgebiet von Autobahnanschlussstellen als auch abseits der Hauptverkehrsachsen. Auch eine Vereinfachung der Berichtspflichten und Datenübermittlungen für Ladeinfrastrukturbetreiber sowie eine erweiterte Unterstützung von Kommunen durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sind geplant. Auch diese Maßnahmen sind grundsätzlich wünschenswert, müssen aber auch effektiv ausgestaltet und konsequent umgesetzt werden.
III. Erhöhung von Wettbewerb und Preistransparenz
Die Bundesregierung beabsichtigt die Preistransparenz sowie digitale Preisinformationen weiter voranzutreiben. Hierzu soll eine bundesweite Preistransparenzstelle eingeführt werden, in der alle Preise für das Ad-hoc-Laden zentral gebündelt und für Apps und Navigationssysteme abrufbar sein werden. Auch beim vertragsbasierten Laden, das derzeit noch ca. 95 % aller Ladevorgänge betrifft, soll die Preistransparenz für Verbraucher weiter erhöht werden. Flankierend hierzu soll auch die Preisentwicklung bei Ladeinfrastrukturbetreibern, Mobilitätsdienstleistern und Endnutzern überwacht werden, und es sollen regelmäßige Markterkundungsgespräche durchgeführt werden.
Insbesondere aus Sicht des Verbraucherschutzes sowie der Förderung des Wettbewerbs ist eine Preistransparenzstelle zu begrüßen. Bei deren Implementierung ist jedoch auch auf eine möglichst einfache Integration in die bestehenden Systeme der Ladeinfrastrukturanbieter zu achten.
IV. Verbesserte Integration ins Stromnetz
Hinsichtlich der Integration von Ladeinfrastruktur in die Stromnetze erkennt die Bundesregierung den bestehenden Handlungsbedarf. Das Netzanschlussverfahren soll bundesweit digitalisiert und standardisiert werden, einschließlich der Implementierung von Portalen zum Status-Tracking vom Netzanschlussantrag bis zur Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur. Zudem sollen Netzbetreiber einheitliche Online-Tools mit indikativem Kapazitäts- und Kostenausblick bereitstellen, um Standortbewertungen zu erleichtern und das Anfrageaufkommen zu fokussieren. Außerdem sollen verbindliche Rückmeldefristen und -pflichten der Netzbetreiber zum Status von Anschlussbegehren sowie Sanktions- und Beschwerdemechanismen bei Fristversäumnissen eingeführt werden. Da in der Praxis die Planung und Sicherung des Netzanschlusses für Ladesäulen häufig längere Zeit in Anspruch nimmt, besteht seitens der Ladeinfrastrukturbetreiber die Hoffnung, dass durch optimierte und digitalisierte Verfahren dieses Nadelöhr künftig entfällt.
Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung bidirektionales Laden – eine Schlüsseltechnologie für die friktionslose Integration von Ladesäulen in das Stromnetz – weiter zu fördern. Um sowohl Nutzern finanzielle Vorteile zu bieten als auch die Stabilität und Flexibilität des Stromnetzes zu erhöhen, sollen insbesondere einheitliche Daten- und Marktstandards etabliert, Förderregelungen für Grünstrom ausdifferenziert und flexible Netzanschlussvereinbarungen weiter gefördert werden. Flankierend hierzu soll klargestellt werden, dass Nutzer von E-Fahrzeugen beim bidirektionalen Laden nicht zu Versorgern und damit Steuerschuldnern werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist unerlässlich, um dem bidirektionalen Laden zum Durchbruch in der Praxis zu verhelfen.
V. Steigerung von Nutzerfreundlichkeit und Innovation
Nicht zuletzt plant die Bundesregierung, durch eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und Innovationen weiter voranzutreiben.
Hierzu sollen beispielsweise bestehende Privilegien für E-Fahrzeuge verlängert und ausgeweitet werden. Zudem sollen Nutzer an Normalladepunkten nachts keine Blockiergebühren mehr zahlen müssen. Auch eine Reservierungsfunktion für Ladeinfrastruktur, insbesondere für den Güter- und Fernverkehr, soll von Ladeinfrastrukturanbietern verpflichtend angeboten werden. Darüber hinaus sollen Prävention und Strafverfolgung gegen Kabeldiebstahl – ein leider verstärkt auftretendes Problem – koordiniert sowie technische und messtechnische Vorgaben so angepasst werden, dass der Ersatz beschädigter Kabel keine vollständige Nacheichung der Ladeinfrastruktur erfordert. Auch die Anforderungen an die Cybersicherheit für Hardware, Backend, Authentifizierung, Zahlung, Datenverarbeitung und netzrückwirkende Funktionen sollen gestärkt werden. Zudem sollen auch die Potenziale und Implikationen des autonomen Ladens in den Blick genommen werden. E-Lkw sollen etwa durch Park- und Ladeprivilegien oder die herstellerübergreifende Standardisierung von Batteriewechselsystemen weiter gefördert werden. Ergänzend soll auch die Ladeinfrastruktur für Fern- und Reisebusse weiter ausgebaut werden.
Wenngleich diese vielen Einzelmaßnahmen aus Sicht der Nutzer von E-Fahrzeugen durchaus begrüßenswert sind, sollten die kommerziellen Spielräume der Ladeinfrastrukturanbieter im wettbewerblichen Interesse bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen hinreichend berücksichtigt werden.
VI. Maßnahmenumsetzung und Zusammenarbeit
Da die im Masterplan enthaltenen Maßnahmen ressortübergreifend bearbeitet werden, soll zur kontinuierlichen Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien eine monatlich tagende Steuerungsgruppe eingesetzt werden. Zudem soll die Umsetzung des Masterplans in enger Abstimmung mit den Ländern, Kommunen, der Wirtschaft und Verbänden unter Beteiligung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur erfolgen. Auf Ebene der Europäischen Union will sich die Bundesregierung zudem aktiv für bürokratiearme und nutzerfreundliche Regelsetzungen einsetzen.
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Dr. Antje Becker-Boley
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Dr. Timo Jan Peter Berenz
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